Nachhaltigkeitsrichtlinien für unsere Lieferanten
Präambel
BEISSBARTH ist sich seiner sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst und sieht Nachhaltigkeit als wichtigen Bestandteil seiner Tätigkeit. Diese Richtlinien präzisieren die Anforderungen der Beissbarth Automotive Testing Solutions GmbH an seine Lieferanten. BEISSBARTH betrachtet diese Anforderungen als wesentlich für die Geschäftsbeziehung und erwartet, dass seine Lieferanten ebenfalls für die Einhaltung dieser Anforderungen angemessen Sorge tragen.
Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit
BEISSBARTH erwartet, dass der Lieferant
- einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb führt;
- anwendbare national geltende gesetzlichen Normen und Verordnungen zum Umweltschutz beachtet;
- bestrebt ist, ökologisch nachhaltig zu handeln, um Wasser- und Luftqualität zu fördern, den Energieverbrauch gering zu halten, unnötige Abfälle zu vermeiden sowie Abfall fachgerecht zu entsorgen, gegebenenfalls mit Chemikalien verantwortungsbewusst umzugehen und damit Umweltbelastungen und klimaschädliche Emissionen gering zu halten.
Verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement
Sämtliche gelieferten Erzeugnisse müssen den geltenden Gesetzen zu Chemikalien entsprechen
Beispiele gesetzlicher Bestimmungen für Chemikalien:
- REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).
- Gesetz über die Kontrolle giftiger Stoffe (Toxic Substances Control Act, TSCA) (USA)
- Entsprechende Bestimmungen für REACH und TSCA in anderen Regionen
- Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Gefahrstoffe)
Soziale Nachhaltigkeit
BEISSBARTH erwartet, dass der Lieferant:
- faire Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen gewährleistet und den gesetzlich festgelegten Mindestlohn nicht unterschreitet.
- Gesetze und Verordnungen über Sozialleistungen, Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einhält.
- eine inakzeptable oder gesetzeswidrige Behandlung von Arbeitskräften, Zwangs- und Kinderarbeit nicht duldet und keine Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter vorweisen
- Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen unterstützt
- Chancengleichheit, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung fördert
- die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte seiner Arbeitskräfte respektiert und keine Form von Korruption oder Bestechung toleriert.
Anti- Korruption
Der Lieferant verpflichtet sich aktiver und passiver Korruption entgegenzuwirken und beachtet die für ihn geltenden Gesetze im Hinblick auf Korruptions- und Bestechungsbekämpfung. Er ergreift in einem solchen Fall die erforderlichen Maßnahmen. Unter aktiver Korruption versteht man die Zuwendung oder Inaussichtstellen eines materiellen oder immateriellen Vorteils, um hierdurch eine pflichtwidrige Handlung zu bewirken. Passive Korruption meint die Annahme bzw. die Forderung nach einem materiellen oder immateriellen Vorteil, um im Gegenzug eine pflichtwidrige Handlung zu erbringen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind sozialadäquat anerkannte, geschäftsübliche Zuwendungen und Geschenke von geringem Wert, sowie eine Bewirtung im gesetzlich bestimmten Rahmen.
Der Lieferant verpflichtet von ihm eingesetzte Personen (Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen), etwaige Subunternehmer, sowie in sonstiger Weise beteiligte Dritte diesen Vorschriften entsprechend.
Präzisiert im Folgenden:
Artikel 1
Grundsätze
Die Nachhaltigkeitspolitik der Firma Beissbarth für die Lieferkette soll Standards festlegen, die sicherstellen, dass Arbeiter in der Lieferkette mit Respekt behandelt werden, die Umwelt geschützt wird und die Ausführung der Tätigkeiten unter ethischen Grundsätzen erfolgt. Lieferanten sind aufgefordert, diesen Standard wiederum Ihren eigenen Lieferanten aufzuerlegen und entsprechend im Rahmen der Lieferantenbewertung regelmäßig zu kontrollieren.
Artikel 2
Arbeitsstandards
Kinderarbeit
Kinderarbeit soll nicht zugelassen werden. Dies bezieht sich auf Kinder unter 15 Jahren, ohne Beendigung der Schulausbildung oder auf das im Land festgelegte Mindestalter. Der strengste Ansatz ist anzuwenden. Arbeiter unter 18 Jahren sollen nicht mit Arbeiten beauftragt werden, die Ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden können (z.B. Nachtschichten).
Löhne und Leistungen
Löhne und andere Leistungen sollen nach den im jeweiligen Land geltenden Gesetzten bezahlt werden, insbesondere Mindestlöhne, Überstundenausgleich und gesetzliche Leistungen. Lohnreduktion als Disziplinarmaßnahme soll nicht erlaubt sein. Fremdfirmeneinsätze und Zeitarbeit müssen gemäß der lokalen Gesetzgebung durchgeführt werden.
Arbeitszeit
Arbeitsstunden dürfen die Vorgaben der lokalen Gesetze nicht übersteigen. Außerdem soll eine Arbeitswoche 60 Stunden inklusive Überstunden nicht übersteigen außer in Notfallsituationen und sonstigen Ausnahmesituationen
Recht auf freie Arbeitsauswahl
Moderne Sklaverei und Ausbeutung darf nicht zugelassen werden. Dies beinhaltet auch die Gewinnung von Arbeitskräften durch Zwang, Drohung oder ähnlichem. Arbeiter dürfen nicht unnötig in der Bewegung am Arbeitsplatz eingeschränkt oder am verlassen der Arbeitsstätte gehindert werden. Alle Arbeiter haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag in ihrer Sprache und die Freiheit, den jederzeit Vertrag zu beenden. Arbeitgeber dürfen den Arbeitern keine persönlichen Dokumente einbehalten wie z.B. Ausweise oder Immigrationsdokumente, außer dies ist gesetzlich gefordert. Arbeiter sollen keine Vermittlungsgebühren zahlen, sollte dies bekannt werden, sind diese dem Arbeiter zurück zu zahlen.
Antidiskriminierung
Die Arbeit soll ohne Diskriminierung und Belästigung erfolgen können. Der Lieferant soll sich für ein Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung z.B. in Bezug auf Herkunft, Gender, sexuelle Orientierung, Religion und politischer Einstellung engagieren und gegen jede Form von Beleidung und Belästigung vorgehen.
Artikel 3
Umweltstandards
Die lokalen gesetzlichen Anforderungen an den Umweltschutz sind mindestens einzuhalten.
Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
Energieverbrauch und relevante Treibhausgasemissionen sollen bekannt und dokumentiert sein. Der Lieferant prüft regelmäßig Verbesserungspotentiale um die Emissionen zu verringern.
Wassermanagement
Sowohl die Quelle, der Verbrauch und das Abwasser sollen überwacht werden. Der Wasserverbrauch ist möglichst zu reduzieren und das Abwasser so zu behandeln, dass kein Umweltschaden entsteht.
Luftemissionen
Luftemissionen wie flüchtige organische Kohlenstoffe, ozonschädigende Stoffe oder Abgase Verbrennungsprozessen durch die Produktion sollen bekannt und überwacht werden.
Ressourcenmanagement und Abfallmanagement
Die Verwendung von natürliche Ressourcen wie Wasser, fossile Brennstoffe, Mineralien und Holz aus Urwäldern sollen durch die Verbesserung von Prozessen, Wiederverwendung, Recycling oder Materialsubstitution möglichst kontinuierlich reduziert werden.
Konfliktmineralien
Unsere Lieferanten sind angehalten die folgenden Stoffe: Tantal, Zinn, Wolfram und Gold wenn möglich nicht zu verwenden
Artikel 4
Ethische Standards
Faires Geschäftsverhalten, Werbung und Wettbewerb
Der Lieferant unterbindet jede Form von Korruption, Bestechung oder Erpressung. Hierzu legt er interne Standards fest. Diese beinhalten ein Verbot zum unzulässiges Vorgehen im Wettbewerbsrecht.
Schutz von geistigem Eigentum
Das Recht auf geistiges Eigentum wird respektiert. Kunden und Lieferanteninformationen v.a. in Bezug auf Technologie und Wissen müssen geschützt werden.